Teilnahme am Landes-Förderprogramm 'Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen“, hier: Einrichtung eines Heimat-Preises
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer Tischvorlage beschlossen, die Stadtverwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für die Einrichtung eines Heimat-Preises zu beauftragen. Die Grundlage hierfür bildet das Landes-Förderprogramm „HEIMAT. ZUKUNFT. NORDRHEIN-WESTFALEN“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Die Förderung sieht für kreisangehörige Kommunen eine Summe von 5.000 Euro vor, die bis zum Ende der Förderperiode im Jahr 2022 jährlich abgerufen werden kann.
Die Mittel sind zweckgebunden für die Vergabe von Preisgeldern an bis zu drei Preisträger bestimmt. Die Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Als Kriterien für die Auswahl wurden unter anderem ehrenamtliches Engagement, die Verwurzelung in der Stadt, die Förderung innovativer Projekte sowie die Pflege von Tradition und Brauchtum festgelegt. Ab dem Jahr 2020 sollen zudem die jährlich durch das Land vorgegebenen Schwerpunkte berücksichtigt werden.
Die Auswahl der Preisträger soll durch ein interfraktionelles Gremium erfolgen, das durch die Leitung des Stadtarchivs ergänzt wird. Die Entscheidung über die Vergabe soll zeitgleich mit der Entscheidung über die Ehrennadel fallen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die erste Preisverleihung im Rahmen des städtischen Neujahrsempfangs am 2. Februar 2019 durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht, da die Bewilligung im Ermessen der zuständigen Behörde liegt.
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