Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich „Wohnen an der Emscher“ hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

2019/070 01.03.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Sitzungsvorlage 2019/070 wird der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 245 mit dem Titel „Wohnen an der Emscher“ zur Vorlage gebracht. Das Plangebiet umfasst etwa 3,8 Hektar im Ortsteil Habinghorst, angrenzend an Henrichenburg. Die Fläche, die ehemals als Erweiterungsfläche für den Friedhof Habinghorst vorgesehen war, soll künftig als allgemeines Wohngebiet genutzt werden.

Die Planung sieht eine aufgelockerte Bebauung vor, die aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern besteht. Im Bereich der Wartburgstraße ist zudem die Errichtung eines bis zu dreigeschossigen Mehrfamilienhauses vorgesehen. Ziel der Entwicklung ist es, den Wohnbaulandbedarf zu decken und durch die Nutzung von Innenbereichsflächen den Schutz von Außenbereichen zu unterstützen. Ein Teil des Gebiets umfasst den Schutzstreifen einer Hochspannungsfreileitung, der als Grünfläche mit Versickerungsmulden für Regenwasser sowie als Gartenfläche für die angrenzenden Häuser gestaltet werden soll.

Der Rat der Stadt soll die vorliegenden Stellungnahmen gemäß dem Abwägungsvorschlag berücksichtigen und die redaktionellen Änderungen am Bebauungsplan sowie der Begründung inklusive Umweltbericht beschließen. Die Planung ermöglicht die Schaffung von etwa 70 Wohneinheiten und nutzt die vorhandene Infrastruktur im Stadtteil. Die Entwässerung des Gebiets soll durch ein Konzept zur Versickerung und Ableitung in ein unterirdisches Regenrückhaltebecken erfolgen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente