Maßnahmen aus den Förderprogrammen 'Kommunalinvestitionsförderungsgesetz' und 'Gute Schule 2020'; hier: Änderung der 'Fortgeschriebenen Gesamtmaßnahmenliste KInvFöG II-Programm' sowie Änderung der Arbeitsliste 'Gute Schule 2020'
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über Anpassungen in den Förderprogrammen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG II) sowie des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ beraten. Im Zentrum der Vorlage steht die Umverteilung von Finanzierungswegen für IT-Maßnahmen an verschiedenen Schulen.
Aufgrund einer rechtlichen Bewertung der Bezirksregierung Münster, wonach die Einrichtung von W-LAN-Netzen an mehreren Schulen, darunter die Sekundarschule sowie verschiedene Grundschulen, nicht als Hauptmaßnahme im Sinne des KInvFöG II gilt, sollen diese Vorhaben aus der KInvFöG-Liste gestrichen werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll stattdessen über das Programm „Gute Schule 2020“ erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Haushalt 2020 entsprechende Neuveranschlagungen vorzunehmen.
Gleichzeitig sieht der Beschluss vor, die KInvFöG II-Liste um die Erweiterung der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) an der Wilhelmschule mit einem Bedarf von 400.000 Euro und der Lindenschule mit 600.000 Euro zu ergänzen.
In der Arbeitsliste für das Programm „Gute Schule 2020“ werden weitere Streichungen vorgenommen. So entfallen die Maßnahmen zum Ausbau der Förderschule sowie verschiedene Sanierungsvorhaben an der WBG-Schule und der Janusz-Korczak-Grundschule für das Jahr 2019. Die Verwaltung soll diese Projekte für das Jahr 2020 neu verplanen. Eine aktualisierte Fassung der Maßnahmenlisten wird dem Rat zur nächsten Sitzung im September vorliegen.
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