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Tischvorlage

Zusätzliche Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2019 zur Umsetzung von Maßnahmen aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, Kapitel 2 (KInvFöG II) und aus dem Landesprogramm 'Gute Schule 2020' sowie außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen

2019/161 02.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Tischvorlage 2019/161 wird dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für das Jahr 2019 sowie die Gewährung von Verpflichtungsermächtigungen für zwei Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen. Ziel der Maßnahmen ist die Errichtung von Pavillons in Modulbauweise für die Offene Ganztagesschule (OGS) der Lindenschule sowie der Wilhelmschule.

Für die Lindenschule werden außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG II) in Höhe von 270.000 Euro sowie aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 30.000 Euro. Zusätzlich wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2020 beantragt.

Für die Wilhelmschule sieht der Vorschlag außerplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro vor, die durch Einzahlungen aus dem KInvFöG II (180.000 Euro) und dem Programm „Gute Schule 2020“ (20.000 Euro) gedeckt werden. Auch hier wird eine Verpflichtungsermächtigung über 300.000 Euro zu Lasten des Jahres 2020 beantragt.

Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit mit der zeitnahen Ausschreibung der Module zur Sicherstellung des Schulbetriebs sowie der zeitlich befristeten Verfügbarkeit der Fördermittel. Die Finanzierung der Auszahlungen erfolgt vollständig über Drittmittel, sodass keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Die Mittel für die Verpflichtungsermächtigungen werden durch eine Reduzierung vorhandener Mittel aus dem Haushalt 2019 für den Neubau des Quertrakts der Fridtjof-Nansen-Realschule bereitgestellt.

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