Möglichkeit der Videoüberwachung am Lambertusplatz; mündlicher Bericht der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/204 einen Bericht zur Möglichkeit einer Videoüberwachung am Lambertusplatz vorgelegt. Grund der Vorlage ist ein Prüfauftrag des Betriebsausschusses 1 und des Rates der Stadt aus dem Februar 2019, die die rechtliche Zulässigkeit von Videokameras sowie ergänzende sozialpolitische Maßnahmen zu untersuchen.
Nach der rechtlichen Bewertung der Verwaltung sind die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung am Lambertusplatz derzeit nicht erfüllt. Zwar bietet das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung theoretische Ermächtigungsgrundlagen für den Einsatz optisch-technischer Mittel durch öffentliche Stellen, jedoch muss eine solche Maßnahme durch eine konkrete Gefahrenlage und eine nachweisbare Notwendigkeit begründet werden. Eine flächendeckende oder anlasslose Überwachung ist rechtlich nicht zulässig. Für den Lambertusplatz konnte zum Zeitpunkt der Berichterstattung keine Prognose erstellt werden, dass eine Überwachung die Anzahl der Straftaten signifikant und nachhaltig senken würde; zudem fehlte im Jahr 2018 die erforderliche Anzahl an Straftaten als Beleg für ein entsprechendes Gefahrenpotential.
Als alternative Maßnahme zur Gefahrenabwehr schlägt die Verwaltung vor, die Bestreifung des Ortes durch den Kommunalen Ordnungsdienst weiterhin durchzuführen, da hierdurch bereits eine Verbesserung der Situation erzielt wurde. Der Bericht soll vom Betriebsausschuss 1 und dem Rat der Stadt zur Kenntnis genommen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Thematik bei Änderungen der Rechts- oder Sachlage weiter zu verfolgen und die politischen Gremien zu informieren.
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