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Sitzungsvorlage

8. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ hier: Beschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB

2019/116 03.06.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat den Beschlussvorschlag zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Klöcknerstraße / ehemaliges Kraftwerk“ vorgelegt. Die Änderung betrifft ein Areal im Ortsteil Habinghorst, das sich auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel befindet. Der Planbereich wird durch die Habinghorster Straße, die Klöcknerstraße und die Ohmstraße begrenzt.

Die Planung dient der Anpassung der Bodennutzung an neue städtebauliche Ziele. Während der Bereich im aktuellen Flächennutzungsplan teilweise als gemischte Baufläche sowie als Wald- und Wasserfläche ausgewiesen ist, soll die Änderung eine Neuausrichtung ermöglichen. Die bisher angestrebte Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe wird nicht weiter verfolgt. Stattdessen sollen für das Areal Nutzungen für den Gemeinbedarf sowie Grün- und Freiflächen vorgesehen werden. Als mögliche Nutzungen werden unter anderem Anlagen für sportliche Zwecke, eine Feuerwache sowie Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in Betracht gezogen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans stellt die vorbereitende Bauleitplanung dar und schafft die Grundlage für die spätere Aufstellung eines Bebauungsplans. Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden als gering eingestuft, wobei primär Personalkosten für die Verwaltung anfallen. Das Verfahren wird gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches im Normalverfahren durchgeführt. Der nächste Schritt umfasst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

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