Bestellung eines Schriftführers für den Kommunalwahlausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/212 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten befasst sich mit der Bestellung eines Schriftführers für den Kommunalwahlausschuss. Der Beschlussvorschlag sieht vor, gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in den Paragrafen 52 Absatz 1 und 58 eine Person für die Funktion des Schriftführers im Ausschuss zu bestellen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt und dient als Grundlage für die Beratung im Kommunalwahlausschuss während der Sitzung am 7. Oktober 2019.
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