Förderprogramm Moderne Sportstätte 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/267 des Betriebsausschusses 3 (Planen, Bauen und Wohnen) befasst sich mit dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“, das von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen wurde. Förderfähig sind Vereine, die über eigene Sportstätten verfügen oder diese über langfristige Pachtverträge mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren eigenständig unterhalten. Für Castrop-Rauxel beläuft sich das Fördervolumen auf insgesamt 1.005.805,00 Euro.
Die Entscheidung über die Förderanträge erfolgt durch die Staatskanzlei unter Einbeziehung der Stellungnahmen der zuständigen Sportverbände. Der Stadtsportverband Castrop-Rauxel erstellt hierzu in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein Gesamtkonzept sowie eine Förderempfehlung auf Basis der eingereichten Anträge. Nach aktuellem Stand der Planung ist das verfügbare Förderbudget durch die zu erwartenden Anträge bereits ausgeschöpft.
Unter den erwarteten Anträgen befinden sich zwei Vereine, die städtische Sportanlagen nutzen und entsprechende Pachtverträge mit der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel unterhalten. Um die Förderfähigkeit sicherzustellen, werden Pachtverträge mit unzureichender Laufzeit frühzeitig verlängert. Zudem wird bei unbefristeten Nutzungsvereinbarungen für die Dauer von mindestens zehn Jahren auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet. Der Betriebsausschuss 3 wird im Rahmen der Sitzung am 21. November 2019 über die Vorlage zur Kenntnisnahme beraten.
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