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Sitzungsvorlage

Stellplatzablösesatzung der Stadt Castrop-Rauxel

2019/271 04.11.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine neue Satzung über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen beschließen. Die Vorlage 2019/271 basiert auf der Landesbauordnung NRW 2018, welche Kommunen dazu ermächtigt, die Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder durch eine Zahlung an die Kommune zu ermöglichen. Diese Zahlungen sind zweckgebunden und sollen für Maßnahmen zur Verbesserung des ruhenden Verkehrs oder zur Umsetzung von Mobilitätskonzepten verwendet werden.

Die neue Satzung ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1996, die aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr anwendbar ist. Im Rahmen der Erarbeitung wurde ein interfraktioneller Arbeitskreis eingesetzt, der die Inhalte und die Höhe der Ablösebeträge beraten hat. Die Verwaltung hat die daraus resultierenden Anpassungen in den aktuellen Entwurf eingearbeitet. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum ersten Entwurf der Verwaltung ist, dass die Ablösung von Radstellplätzen künftig ausschließlich in der Gebietszone I, der Innenstadt, möglich sein soll. Zudem wurde die Berechnung der Ablösebeträge überarbeitet.

Die Einführung der Satzung hat keine Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt, da die Einnahmen zweckgebunden bleiben und nicht in den allgemeinen Haushalt fließen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Satzung der Stadt eine zusätzliche Handlungsoption bietet, um die Verkehrswende zu fördern und durch den Verzicht auf die bauliche Herstellung von Stellplätzen den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

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