Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Erlass einer Beseitigungsanordnung gem. § 179 BauGB in Verbindung mit § 82 BauO NRW für die Gebäude Bergstraße 31
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/273 befasst sich mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) zur Beratung vorliegt. Gegenstand des Antrags ist die Erlassung einer Beseitigungsanordnung für die Gebäude in der Bergstraße 31.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet § 179 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 82 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung der genannten baulichen Anlagen einzuleiten.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass das Anliegen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Fachabteilung für Stadtplanung und Bauordnung hat die Vorlage für die Sitzung am 21. November 2019 vorbereitet. Der Beschlussvorschlag orientiert sich dabei unmittelbar am Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191104123822