Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 245 Planbereich: „Wohnen an der Emscher“ hier: Beschluss einer Veränderungssperre nach §§ 14 und 16 BauGB

2019/073 05.03.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel schlägt dem Rat der Stadt die Beschlussfassung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 245, Planbereich „Wohnen an der Emscher“, vor. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits im Mai 2016 beschlossen und im September 2018 veröffentlicht.

Hintergrund der Vorlage ist die Sicherung der laufenden Planung. Im Plangebiet liegt ein Grundstück an der Heerstraße, das ehemals als Gärtnerei genutzt wurde. Für dieses Areal liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von sieben nicht unterkellerten Reihenhäusern vor. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Bebauung der rückwärtigen Grundstücksflächen entlang der Wartburgstraße städtebaulich nicht den Zielen des neuen Bebauungsplanes entspricht, da die Fortführung der Straßenrandbebauung und der Erhalt großer Gartenflächen angestrebt werden. Eine Genehmigung einzelner Bauvorhaben könnte eine Präzedenzwirkung entfalten, weshalb die Entscheidung über den Bauantrag bereits nach § 15 Baugesetzbuch zurückgestellt wurde.

Da für die Erarbeitung der Regelungsinhalte des Bebauungsplanes umfangreiche Bestandsaufnahmen und Gutachten notwendig sind, soll die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB als Satzung verankert werden. Die Sperre soll zunächst für zwei Jahre gelten und kann auf drei Jahre, bei besonderen Umständen auch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Zeitraum der bisherigen Zurückstellung des Bauantrags ist dabei anzurechnen. Durch die Maßnahme sollen Vorhaben verhindert werden, welche die Durchführung der laufenden Planung erschweren könnten. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 214 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente