Bebauungsplan Nr. 256 Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 256 für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ beschlossen. Die Planung umfasst ein rund 27 Hektar großes Areal, das sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg erstreckt und Teile des Stadtgebiets von Recklinghausen einschließt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Natur- und Wasser-Erlebnisparks sowie der Emscher-Terrassen im Zuge des ökologischen Emscharumbaus.
Da die betroffenen Flächen im Außenbereich liegen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans notwendig, um bauliche Anlagen wie Sanitäranlagen, Zäune oder Pavillons sowie umfassende Geländemodellierungen genehmigungsfähig zu machen. Der Planbereich umfasst zudem die Wartburginsel, um die bestehenden sportlichen und gastronomischen Einrichtungen rechtlich abzusichern und eine gezielte Weiterentwicklung des Standorts zu ermöglichen. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Schaffung einer Verbindung für den Fuß- und Radverkehr über den Rhein-Herne-Kanal und die Emscher, um die angrenzenden Stadtteile an die neuen Freiräume anzubinden.
Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung sowie dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Emschergenossenschaft beauftragt. Während die Stadt Castrop-Rauxel Personalkosten für das Verfahren trägt, werden die Kosten für die erforderlichen Gutachten und den Umweltbericht von der Emschergenossenschaft übernommen. Die Parkanlage wird als private Grünfläche im Eigentum der Emschergenossenschaft geführt, wodurch die langfristigen Unterhaltskosten nicht durch den städtischen Haushalt entstehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190308090151
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190308090215