7. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ hier: Beschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/075 sieht die 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Emscherland / Wasserkreuz“ vor. Der betroffene Bereich erstreckt sich über die Ortsteile Habinghorst und Henrichenburg und umfasst Flächen zwischen dem Gewerbegebiet Henrichenburg, der Stadtgrenze zu Recklinghausen sowie das Areal der Wartburginsel.
Der Planungsanlass ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Entwicklung eines Bebauungsplans zu ermöglichen. Aktuell sind Teile des Gebiets im Flächennutzungsplan 2025 als landwirtschaftliche Flächen sowie als Grünflächen ausgewiesen. Da die geplante Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 256 eine Änderung der Flächennutzung erfordert, soll die Darstellung von Ackerflächen in Bauflächen sowie von Grünflächen in Flächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ erfolgen.
Ziel der Änderung ist es, die Wartburginsel als Standort für Sport- und Freizeitanlagen zu sichern und die Umsetzung des Projekts „Platz der Schichten“ zu ermöglichen. Durch die Neuklassifizierung als Siedlungsbereich mit der Sonderbaufläche Freizeit sollen zudem flexible Nutzungen wie Bildungsangebote oder Ausstellungen sowie die Anbindung an den Emscherradweg gewährleistet werden. Die ökologische Aufwertung der Flächen soll im Rahmen der Konzepte „Emscherland 2020“ und „Sprung über die Emscher“ erfolgen. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans sollen im Rahmen eines Parallelverfahrens durchgeführt werden. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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