Bestellung eines Schriftführers und dessen Stellvertretung für den Betriebsausschuss 1
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) steht die Neubesetzung der Schriftführerfunktion sowie deren Stellvertretung zur Debatte. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung NRW, die vorschreibt, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt vom Ausschussvorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Person als Schriftführer für den Betriebsausschuss 1 zu benennen. Gleichzeitig soll eine Stellvertretung für diese Funktion bestellt werden. Im Zuge dieser Neubesetzung wird die bisherige Schriftführerin abbestellt. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese personelle Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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