Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Castrop-Rauxel liegt ein Beschlussvorschlag vor, der strukturelle Änderungen im Schulangebot zum Schuljahr 2020/2021 vorsieht. Grundlage der Vorlage ist eine Elternbefragung an Grundschulen, nach der ein Bedarf an einem Gesamtschulangebot an der Waldenburger Straße 130 besteht.
Der Beschluss sieht die Bildung eines Teilstandortes der Gesamtschule Waltrop an der genannten Adresse vor. Die Schulträgerschaft für diesen dreizügigen Teilstandort soll bei der Stadt Waltrop liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses der Stadt Waltrop eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen.
Parallel dazu ist eine Begrenzung der Zügigkeit der Fridtjof-Nansen-Realschule sowie der Willy-Brandt-Gesamtschule auf jeweils vier Züge zum Schuljahr 2020/2021 vorgesehen. Die Verwaltung soll hierfür die erforderlichen Genehmigungen bei der Bezirksregierung Münster beantragen.
Die Vorlage führt aus, dass aufgrund steigender Schülerzahlen und prognostizierter Jahrgangsstärken Anpassungen in der Schullandschaft notwendig sind. Während die Stadt Waltrop die Kooperation für den neuen Teilstandort befürwortet, hat die Schulkonferenz der Willy-Brandt-Gesamtschule die Bildung eines solchen Teilstandortes in einer Stellungnahme ausgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen des Grundsatzbeschlusses werden in einer späteren Vorlage, zusammen mit der zu schließenden Vereinbarung, detailliert dargestellt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191106130336-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191106130337-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191112085118