Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2018 Vorlage gem. § 18 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/106 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Kalenderjahr 2018. Gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW ist die Vorlage der Vergütungen an den Rat der Stadt vorgesehen, sofern die Einkünfte einen Betrag von 1.200 Euro überschreiten.
Die Prüfung der Tätigkeiten ergab eine Differenzierung zwischen Funktionen, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und solchen, die als Nebentätigkeit einzustufen werden. Einkünfte aus Funktionen, die aufgrund der Amtsträgerschaft in Gremien mit kommunaler Beteiligung oder als Teil des öffentlichen Dienstes ausgeübt wurden, belaufen sich auf insgesamt 5.726,78 Euro. Davon entfallen 5.686,78 Euro auf Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, wie etwa die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklingen oder die Tätigkeit bei der Emschergenossenschaft. Da diese Beträge die geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten, besteht keine Abführungspflicht der Vergütungen.
Einkünfte aus Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind, beliefen sich auf 1.675,56 Euro. Diese umfassen unter anderem Mandate in der Uniper Wärme GmbH, der Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel GmbH, der Forum Castrop-Rauxel BetriebsGmbH sowie beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Ein Teil dieser Beträge in Höhe von 925,56 Euro wurde bereits an die Stadtkasse erstattet. Ein Restbetrag von 750,00 Euro ist noch zu erstatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Vergütungen aus dem Jahr 2018 zur Kenntnis nimmt.
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