Bürgerbegehren nach § 26 Gemeindeordnung NRW 'Antrag auf Unterschutzstellung der alten Eiche an der Heerstraße als Naturdenkmal'
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 26. September 2019 wird über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zur Unterschutzstellung einer alten Eiche an der Heerstraße als Naturdenkmal entschieden. Die Initiatoren hatten das Begehren mit der Frage eingereicht, ob bei der unteren Naturschutzbehörde die Unterschutzstellung des Baumes beantragt werden soll.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Prüfung die formellen Voraussetzungen untersucht. Die eingereichten 5.563 Unterschriften überstiegen das erforderliche Quorum von 3.702 gültigen Stimmen, da 95 Prozent der Unterschriften als gültig eingestuft wurden. Auch die Anforderungen an die Vertretungsberechtigten sowie die Vorlage der Begründung und der Kostenschätzung wurden erfüllt.
Dennoch liegt laut Verwaltungsvorlage eine Unzulässigkeit vor. Die Kreisverwaltung hat die Stadt darüber informiert, dass eine Ausweisung des Baumes als Naturdenkmal aufgrund der Planungshoheit der Stadt Castrop-Rauxel nicht umsetzbar ist. Da die entsprechende Mitteilung an die Antragsteller bereits am 6. September 2019 erfolgte, hat sich die inhaltliche Fragestellung erledigt. Da die Angelegenheit durch die Entscheidung des Kreises nicht mehr Gegenstand einer Ratsentscheidung sein kann, ist das Bürgerbegehren nicht mehr statthaft. Der Rat wird daher vorgeschlagen, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, wodurch eine inhaltliche Prüfung entfällt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190912151322
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190918113845
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190919085157
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20190919083708
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20190919083725
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20190919094259