Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei der Buchungsstelle 36.04.533415 (Sozialpädagogische Familienhilfe), weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Buchungsstellen 36.04.531905 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche), 36.04.533425 (Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen), 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder), 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung) und 36.04.533510 (Laufende Leistungen in Heimerziehung Volljährige), sowie außerplanmäßige Mehrauszahlung bei der Buchungsstelle des Finanzhaushaltes 36.04.725320 (Erstattungen aus Rückstellungen)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/219 des Haupt- und Finanzausschusses sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Bereich Jugend und Familie vor. Hintergrund ist ein gestiegener Bedarf aufgrund einer Entwicklung der Fallzahlen, die im Vorfeld nicht absehbar war.
Der Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt umfasst eine Bereitstellung von insgesamt 2.676.000 Euro im Ergebnisplan. Diese Summe verteilt sich auf verschiedene Buchungsstellen, darunter die sozialpädagogische Familienhilfe (193.000 Euro), Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (250.000 Euro), Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen (155.000 Euro), die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (799.000 Euro) sowie laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung (insgesamt 1.279.000 Euro). Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Mehrauszahlung im Finanzplan in Höhe von 457.956,97 Euro für Erstattungen aus Rückstellungen beantragt.
Die Deckung des Mehraufwandes von 2.676.000 Euro erfolgt durch verschiedene Mehrerträge, unter anderem durch Erstattungen vom Kreis für SGB II-Leistungen sowie durch Elternbeiträge und Zuweisungen des Landes. Zudem werden Minderaufwendungen bei den Personalkosten der Gesamtverwaltung, bei Zinsen für Kassenkredite und bei der allgemeinen Umlage an Gemeinde und Gemeindeverbände zur Finanzierung herangezogen. Die Deckung der Mehrauszahlung im Finanzplan wird durch eine Minderauszahlung bei den Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuer sichergestellt.
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