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Sitzungsvorlage

Erlass einer Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung)

2019/283 11.11.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/283 befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel. Hintergrund der Neugestaltung ist eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen.

Die Verwaltung legt dar, dass die Anpassungen der Entwässerungssatzung aufgrund der veränderten Rechtslage notwendig geworden sind. Bei der Erstellung der neuen Fassung orientiert sich der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel weitestgehend an der Mustersatzung der Kommunalagentur NRW sowie an der aktuellen Rechtsprechung. Die inhaltlichen Änderungen sind umfangreich und werden in einer beigefügten Synopse detailliert gegenübergestellt.

Gemäß der Satzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR – liegt die Zuständigkeit für den Erlass solcher Satzungen beim Verwaltungsrat. Da der Rat der Stadt ein Weisungsrecht bezüglich der Erlassung von Satzungen besitzt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Neufassung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu billigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung zustimmt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.

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