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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2020 Klärschlammentsorgung und Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel

2019/284 11.11.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2019/284 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2020 sowie dem Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel ist als öffentliche Einrichtung für die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen zuständig.

Nach Angaben der Verwaltung sind derzeit 56 Grundstückseigentümer von der Gebührensatzung betroffen, da deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Die zu entsorgenden Schlammmengen sind in den letzten vier Jahren im Durchschnitt leicht angestiegen. Während die Verwaltungskosten unverändert geblieben sind, stiegen die Unternehmerkosten von 20,00 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2019 auf 30,00 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2020 (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer). Daraus resultiert für das Jahr 2020 ein Gebührensatz von 72,16 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt, verglichen mit 62,26 Euro im Vorjahr.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsrechnung 2020 zur Kenntnis nimmt und die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen billigt. Die Entscheidung über die Satzung unterliegt dem Weisungsrecht des Rates gemäß der Satzung des Kommunalunternehmens.

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