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Sitzungsvorlage

Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel

2019/285 11.11.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2019/285 sieht eine Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der EUV Stadtbetrieb, der seit 2014 die Wochenmärkte in der Castroper Altstadt, Ickern und Habinghorst veranstaltet, plant eine Anpassung der Marktstandgelder.

Grund für die vorgeschlagene Änderung ist die Notwendigkeit, die mit dem Betrieb der Märkte anfallenden Kosten zu decken. Dies ergibt sich aus den Ergebnissen der Rechnungsprüfung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Standgelder um etwa 10 Prozent vor. Als Begründung wird angeführt, dass die letzte Anpassung der Gebühren im Jahr 2017 stattgefunden hat. Die Details der einzelnen Erhöhungen sind in einer beigefügten Synopse aufgeführt.

Der Verwaltungsrat hat die neue Gebührensatzung bereits beschlossen. Da die Entscheidung jedoch eine grundsätzliche Bedeutung hat, bedarf die Satzung gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates der Stadt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung billigt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.

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