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Sitzungsvorlage

Änderung der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel –Wochenmarktsatzung– vom 26.11.2015

2019/286 11.11.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/286 sieht eine Änderung der Wochenmarktsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Verwaltungsrat EUV Stadtbetrieb hat hierzu eine Neufassung der Satzung beschlossen, die dem Rat der Stadt zur Billigung vorgelegt wurde.

Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Einführung von Umweltschutzmaßnahmen ab dem Jahr 2020. Künftig soll die Ausgabe von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr in Plastik-Einweggeschirr sowie die Herausgabe von Kunststofftüten durch die Marktteilnehmer untersagt werden. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen werden.

Des Weiteren wird die Regelung zur Nutzung der Standplätze angepasst, um den Wochenmarkt als Begegnungsstätte zu fördern. Während das Verteilen von Werbematerial und Gegenständen bisher weitgehend untersagt war, sollen nun politische Parteien, Bürgerinitiativen, Vereine, Interessenverbände sowie die ansässige Kaufmannschaft die Möglichkeit erhalten, Standplätze für soziale, kulturelle, sportliche oder gesellschaftspolitische Zwecke zu beantragen. Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Marktaufsicht, wobei die Interessen des Marktes gewahrt bleiben müssen und Markthändler Vorrang haben. Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung eines Standplatzes besteht nicht. Zudem wird das bisherige Mitführverbot von Tieren aus der Satzung gestrichen.

Die Änderung der Satzung hat laut Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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