Änderung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/287 sieht eine Änderung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Neufassung der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung zustimmen.
Die Anpassungen der Satzung sind zum einen auf die Errichtung des Bringhofs Ickern zurückzuführen. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen sowie Ergänzungen im Katalog der Abfallartenschlüssel vorgenommen. Die wesentlichen Neuerungen sind in einer beigefügten Synopse dokumentiert.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche beim Verwaltungsrat. Da der Verwaltungsrat der Weisung des Rates der Stadt unterliegt, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu billigen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Änderung entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 27. November 2019 sowie des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251111100301
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191111094942
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191111095230