Gebührenbedarfsberechnung 2020 -Abfallentsorgung-
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/288 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2020. Auf Grundlage der vorliegenden Berechnungen wird im Beschlussvorschlag dargelegt, dass eine Änderung oder Erhöhung der Gebühren für die Abfallentsorgung nicht erforderlich ist.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 zur Kenntnis nehmen und die Beibehaltung der bestehenden Gebührensätze bestätigen. Die Vorlage wurde für die Beratungsfolge im Verwaltungsrat des EUV am 27. November 2019 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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