Gebührenbedarfsberechnung 2020 - Straßenreinigung und Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/289 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 im Bereich der Straßenreinigung sowie dem Erlass einer ersten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel.
Laut der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist eine Erhöhung oder Änderung der Gebühren für die Straßenreinigung nicht erforderlich. Dennoch ist eine Anpassung der bestehenden Satzung notwendig, da die Reinigungsklasse für einen Abschnitt der Grutholzstraße, beginnend bei der Kreuzung Briloner Straße / Iserlohner Straße bis zum Ende der Straße, geändert wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2020 zur Kenntnis nimmt und die beigefügte erste Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschließt. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass solcher Satzungen beim Verwaltungsrat. Da die Entscheidung jedoch eine grundsätzliche Bedeutung hat, ist die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 27. November 2019 und des Rates der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191114092419
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191114092500
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191119163016