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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2020 -Stadtentwässerung-

2019/290 11.11.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2019/290 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung im Jahr 2020. Auf Basis der vorliegenden Berechnungen wird dargelegt, dass eine Anpassung oder Erhöhung der bestehenden Gebühren für die Stadtentwässerung nicht erforderlich ist.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 zur Kenntnis nimmt. Damit wird gleichzeitig bestätigt, dass die Gebühren für die Stadtentwässerung unverändert bleiben. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Beratung der Vorlage war für den Verwaltungsrat des EUV am 27. November 2019 sowie für den Rat der Stadt am 28. November 2019 vorgesehen.

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