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Sitzungsvorlage

Durchführung von Wochenmärkten im Stadtgebiet Castrop-Rauxel; hier: Festsetzung gem. § 69 Gewerbeordnung

2019/078 12.03.2019 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzungsvorlage 2019/078 wird der Rat der Stadt Castrop-Rauxel um die Zustimmung zur neuen Festsetzungsverfügung für die Durchführung der Wochenmärkte im Stadtgebiet gebeten. Die bisherige Regelung läuft zum 31. März 2019 aus. Die vorgesehene Festsetzung erfolgt gemäß § 69 der Gewerbeordnung für den Zeitraum vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2021.

Die Festsetzung dient dazu, die Einstandspflicht des Veranstalters zu regeln, welcher verpflichtet ist, die Märkte an den festgelegten Plätzen, Wochentagen und zu den vorgegebenen Öffnungszeiten durchzuführen. Diese Regelung soll die Existenzgrundlage der Markthändler sichern und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt, die bisherige Praxis der Befristung auf mindestens zwei Jahre beizubehalten, um auf Veränderungen reagieren zu können.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die erstmalige Festsetzung des Wochenmarktes im Ortsteil Habinghorst im Bereich des Postplatzes. Diese Maßnahme erfolgt als temporäre Alternative aufgrund einer Baumaßnahme auf der Querstraße. Der Markt findet an diesem Standort bereits seit einigen Monaten statt. Laut Angaben der zuständigen Fachabteilung wurde die neue Veranstaltungsfläche von der Kundschaft sowie den Marktbeschickern positiv aufgenommen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung der Festsetzung gemäß der Gewerbeordnung zu beauftragen.

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