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Sitzungsvorlage

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Bereitstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder (Spielflächensatzung) hier: Satzungsbeschluss

2019/180 12.08.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/180 sieht den Beschluss einer neuen Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Bereitstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder vor. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung soll die bestehende Spielflächensatzung vom 18. August 1992 außer Kraft gesetzt werden.

Anlass für die Neufassung ist die Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durch das Baurechtsmodernisierungsgesetz. Da sich die Rechtsgrundlage verändert hat, wurde eine Erneuerung der Satzung als örtliche Bauvorschrift gemäß der aktuellen Landesbauordnung empfohlen. Der Entwurf basiert auf der bisherigen Satzung, wurde jedoch an aktuelle qualitative und quantitative Anforderungen angepasst. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben zu Größe, Lage, Beschaffenheit sowie zur Erhaltung und Unterhaltung der Spielflächen. Die inhaltlichen Anpassungen orientieren sich an der Spielleitplanung der Stadt.

Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Erweiterung der Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen um den Punkt der Kompensation. Wenn auf einem pflichtigen Grundstück keine Spielfläche geschaffen werden kann, sieht die Satzung eine zweckgebundene Ausgleichszahlung pro Quadratmeter vor. Diese Zahlungen sollen der Ertüchtigung oder Erweiterung vorhandener öffentlicher Spielplätze im Quartier dienen. Laut Verwaltung entstehen durch die neue Satzung keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt, während die Kompensationszahlungen die Unterhaltung bestehender Flächen unterstützen können.

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