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Sitzungsvorlage

Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses 2016

2019/142 13.06.2019 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/142 behandelt den Entwurf des kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2016. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Vorlage sowie die dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis nehmen und den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen.

Die Verwaltung verweist auf eine gesetzliche Änderung durch das zweite NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches eine Erleichterungsregelung bis zum 31.12.2021 vorsieht. Diese ermöglicht es, bei der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Jahr 2018 die Abschlüsse der Vorjahre lediglich in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung beizufügen. Für das Jahr 2016 greift diese Regelung jedoch nicht, da die Erstellung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH bereits fortgeschritten war und die ursprüngliche Beauftragung beibehalten wurde. Eine Prüfung durch das externe Büro sowie die anschließende Beschlussfassung im Rat sind für das Ende des Jahres 2019 vorgesehen.

Für die noch ausstehenden Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 beabsichtigt die Finanzverwaltung, die gesetzliche Erleichterungsregelung zu nutzen. Dies wird mit der anstehenden Umstellung der Finanzbuchhaltung auf eine neue Software sowie den begrenzten personellen Ressourcen begründet. Zudem wird auf die neue Möglichkeit der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW hingewiesen, die ab dem Haushaltsjahr 2019 Anwendung finden kann. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung wird hierzu zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.

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