Prüfung der kommunalen Gesamtabschlüssse 2016 bis 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, das Verfahren zur Aufstellung und Prüfung der kommunalen Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 anzupassen. Grundlage hierfür ist das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW). Diese gesetzliche Neuerung ermöglicht es bis zum 31. Dezember 2021, den Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2018 mit den Entwurfsfassungen der vorangegangenen sechs Jahre zu beifügen, sofern diese vom Bürgermeister bestätigt wurden.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird am ursprünglichen Verfahren festgehalten, da die Erstellung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH bereits fortgeschritten ist. Der Entwurf soll dem Rat im Juli 2019 vorgelegt werden, woraufhin eine Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss sowie eine Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2016 folgen soll.
Für die Jahre 2017 und 2018 plant die Finanzabteilung, die gesetzliche Erleichterungsregelung in Anspruch zu nehmen. Dies wird mit der notwendigen Umstellung der Finanzbuchhaltung auf eine neue Software zum 1. Januar 2020 und den damit verbundenen personellen Kapazitäten begründet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH wird weiterhin mit der Prüfung des Abschlusses für 2018 beauftragt.
Zudem wird auf die neue Möglichkeit hingewiesen, gemäß § 116a GO NRW von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses befreit zu werden. Für das Jahr 2019 wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.
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