Gleichstellungsplan 2019 bis 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/145 der Hauptverwaltung sieht die Fortschreibung des Gleichstellungsplans für den Zeitraum von 2019 bis 2023 vor. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Plan gemäß § 5 Absatz 4 des Landesgleichstellungsgesetzes beschließen. Dieser Plan löste den früheren Frauenförderplan ab, dessen Bezeichnung im Zuge der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 geändert wurde.
Der vorliegende Plan basiert auf einer Bestandsaufnahme sowie einer Analyse der Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung. Er enthält Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Die inhaltliche Grundlage bildet die Entwicklung des ursprünglichen Frauenförderplans, der erstmals im Jahr 2001 beschlossen und in den Jahren 2004, 2007, 2010 und 2016 fortgeschrieben wurde.
Der Entwurf des Gleichstellungsplans wurde von der Hauptverwaltung in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten erstellt. Der Personalrat hat dem Plan gemäß den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zugestimmt. Für die Umsetzung des Plans sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen vorgesehen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190624111121