Bebauungsplan Nr. 253 Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 253 für den Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“ zur Kenntnis genommen. Mit dem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Fachgutachten für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und im Internet bereitzustellen.
Das etwa 8,4 Hektar große Plangebiet im Ortsteil Rauxel umfasst Flächen zwischen der Habinghorster Straße und der Grutholzallee. Die Planung sieht vor, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 173 des Evangelischen Krankenhauses vollständig zu ersetzen. Ziel ist die Schaffung eines Gesundheitszentrums, das sowohl die Erweiterung des bestehenden Krankenhauses als auch die Ansiedlung ergänzender Nutzungen der Gesundheitswirtschaft ermöglicht. Während der östliche Teil des Gebiets die bestehenden Krankenhausflächen umfasst, soll der westliche Teil, der derzeit als Grünland genutzt wird, für Gebäude wie Pflegeheime, eine Zentralküche, eine Apotheke oder eine Betriebskindertagesstätte erschlossen werden.
Die Planung nutzt bestehende Siedlungsstrukturen und vermeidet die Inanspruchnahme neuer Freiflächen im Außenbereich. Planungsrechtlich werden Flächen als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ und „Gesundheitszentrum“ festgesetzt. Dabei werden Vorgaben zur Gebäudehöhe, zur Grundflächenzahl und zur Geschossflächenzahl gemacht, um die bauliche Nutzung und den Versiegelungsgrad zu begrenzen. Die Erschließung erfolgt primär über die Grutholzallee. Eine haushaltsmäßige Berührung wird im Entwurf nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251710100247
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191022133337
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191022133349
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191029120647
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20191029120657-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20191029120703-1
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20191029120707-2
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20191029120710-3
- Anlage 8 als PDF öffnen ↗ 20191029120714-4