Bebauungsplan Nr. 61 Planbereich „Nördlich der Grutholzallee“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 61, Planbereich „Nördlich der Grutholzallee“
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) wird im Rahmen der Sitzung am 21. November 2019 darüber beraten, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61, Planbereich „Nördlich der Grutholzallee“, aufzuheben und das Verfahren endgültig einzustellen. Der Geltungsbereich des betreffenden Plans umfasst eine Fläche von etwa 4,3 Hektar im Ortsteil Rauxel, begrenzt durch die Grutholzallee im Süden, die B 235 im Westen sowie die Grenzen zum evangelischen Krankenhaus und angrenzenden Flurstücken im Norden und Osten.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss wurde im April 2007 gefasst, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung gemäß der „Rahmenplanung Stadtmittelpunkt“ zu ermöglichen. Seit diesem Beschluss wurden keine weiteren formellen Verfahrensschritte durchgeführt. Die Verwaltung begründet die geplante Einstellung des Verfahrens mit der aktuellen Planung des Bebauungsplans Nr. 253, Planbereich „Gesundheitszentrum Grutholz“. Dieser Plan sieht eine Gesamtüberplanung des Standorts vor, um das Gebiet als Standort für die Gesundheitswirtschaft zu qualifizieren und Synergien für das bestehende Krankenhaus sowie weitere Pflegestandorte zu nutzen. Da der Bebauungsplan Nr. 253 den Bereich des Bebauungsplans Nr. 61 überwiegend abdeckt und die städtebaulichen Ziele deckt, besteht laut Vorlage kein Planerfordernis für die Weiterführung des Verfahrens zur Nummer 61. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191017135858-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191024105018-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191024105018-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20191024105019-2
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20191024105019-3