Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Castrop-Rauxel (Richtlinien der Stadt Castrop-Rauxel zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß § 22-24 SGB VIII)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2019/057 des Jugendhilfeausschusses sieht eine Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Castrop-Rauxel vor. Ziel der Neufassung ist es, die Rahmenbedingungen nach achtjähriger Praxiserfahrung anzupassen und den Tagespflegepersonen mehr Planungssicherheit zu bieten. Die geänderte Richtlinie soll zum 01.08.2019 in Kraft treten.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Anpassungen gehört die Erweiterung der Formen der Kindertagespflege um die Bereiche Großtagespflege sowie die Nutzung angemieteter Räumlichkeiten. Zudem wird die Qualifizierung von Tagespflegepersonen modifiziert, indem die pädagogische Ausbildung von Erziehern hinsichtlich des erforderlichen Umfangs der Qualifizierungsmaßnahme anerkannt wird. Die Fachberatung und Fortbildungen erfolgen weiterhin in Kooperation mit der AWO sowie der VHS Castrop-Rauxel.
Im Bereich der finanziellen Leistungen sind Erhöhungen vorgesehen. Die Anerkennung der Förderleistung für die Stufe 2 steigt von 5,20 Euro auf 5,50 Euro pro Stunde und Kind, wobei eine jährliche Steigerung um 0,10 Euro bis zum Jahr 2024 festgeschrieben ist. Die Pauschale für die Erstellung der Bildungsdokumentation wird von 15,00 Euro auf 20,00 Euro pro Kind und Monat angehoben. Des Weiteren erhöht sich die Übernachtungspauschale von 4,00 Euro auf 12,00 Euro pro Übernachtung, während das Betreuungsentgelt in den Randzeiten um 1,00 Euro pro Stunde steigt. Die Vorlage enthält zudem detailliertere Regelungen zur Vormerkung über den Kita-Navigator sowie zu den Bedingungen der betreuungsfreien Zeit.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190219122549