Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 255 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 BauGB b) Entscheidung über redaktionelle Änderungen und eine nachrichtliche Übernahme c) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB

2019/089 02.04.2019 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 255 für das Plangebiet „Kleine Lönsstraße“. Das etwa 2,3 Hektar große Areal im Ortsteil Castrop liegt angrenzend an den Altstadtring und wird im Norden durch das Gelände der Johannes-Rau-Realschule begrenzt.

Die Planung dient der Umsetzung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts der Stadt, um die zentralen Versorgungsbereiche zu steuern und die wohnortnahe Grundversorgung zu sichern. Ziel des Bebauungsplans ist es, die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment in diesem Bereich auszuschließen. Damit soll eine Steuerung der Einzelhandelsverkaufsflächen erreicht werden, die den bestehenden Plan Nr. 225 ersetzen kann, falls dieser weiterhin als unwirksam eingestuft wird.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag zu berücksichtigen und redaktionelle Änderungen sowie die nachrichtliche Übernahme der Verwaltungsvorlage zu akzeptieren. Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 255 in der geänderten Fassung als Satzung.

Die Planung beschränkt die Art der zulässigen Nutzung, ohne bestehende Betriebe in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, da für diese Bestandsschutz gilt. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und der Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.

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