Anerkennung und Förderung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen im Sinne des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Anerkennung und Förderung verschiedener Kindertageseinrichtungen als plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen für das Kita-Jahr 2019/20 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welches die Förderung von Bildungschancen und die alltagsintegrierte Sprachförderung zum Ziel hat.
Im Rahmen der plusKITA-Förderung wurden acht Einrichtungen mit jeweils 25.000 Euro bezuschusst. Die Auswahl dieser Kitas erfolgte anhand von Kriterien wie dem Anteil von Familien mit geringem Einkommen sowie dem Anteil von Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Die Mittel sind für den Einsatz bei pädagogischem Personal vorgesehen.
Zudem wurden 16 Einrichtungen als Sprachförderkitas anerkannt. Die Zuschüsse variieren hier zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Einrichtung. Die Auswahlkriterien für diese Förderung umfassen den Anteil von Familien mit nicht-deutscher Erstsprache sowie den Anteil der Kinder, die eine Sprachförderung nach Delfin IV erhalten.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Zuschüsse auszuzahlen. Die aktuelle Anerkennung gilt bis zum 31. Juli 2020. Für das Kita-Jahr 2020/21 ist eine Aktualisierung der förderbedürftigen Einrichtungen auf Grundlage der Vergabekriterien sowie eine Überarbeitung der Kriterien in gemeinsamer Beratung mit der Arbeitsgruppe II vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse ergibt sich aus der Vorlage nicht.
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