Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Übertragung des Namensgebungsrecht für städtische Sportstätten

2019/269 20.10.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2019/269 befasst sich mit der Übertragung von Namensgebungsrechten für städtische Sportstätten. Hintergrund des Antrags ist die Anfrage eines ansässigen Sportvereins, die Namensrechte der genutzten Sportstätte zu vermarkten, um Einnahmen für den Verein zu generieren. Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der Anlagen ist, hält sie die entsprechenden Rechte.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verwaltung ermächtigt, die Übertragung dieser Namensrechte an Sportvereine vertraglich zu regeln. Die Verwaltung schlägt hierfür einen Kriterienkatalog vor. Eine Übertragung soll für Vereine möglich sein, die einen Pachtvertrag mit der Stadt abgeschlossen haben und eigenständig für die Unterhaltung der Sportstätte verantwortlich sind.

Die Namensgebung unterliegt inhaltlichen Beschränkungen: Namen oder Marken von Tabakwaren, Suchtmitteln sowie jugendgefährdenden oder sittenwidrigen Produkten sind ausgeschlossen. Ebenso ist eine Benennung nach politischen, religiösen oder weltanschaulichen Organisationen nicht zulässig. Die vertragliche Regelung der Namensrechte ist an die Laufzeit des jeweiligen Pachtvertrages gebunden.

Die Vereine erhalten das Recht, Verhandlungen mit Sponsoren zur Vermarktung zu führen. Sobald ein Sponsor gefunden wurde, muss die Stadt über die beabsichtigte Namensgebung informiert werden und der Sponsoringvertrag offenliegen. Die aus der Vermarktung resultierenden Einnahmen dürfen ausschließlich der Unterhaltung der jeweiligen Sportstätte zugutekommen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente