Aufrechterhaltung des Angebotes der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel Bezug: Stärkung der Verbraucherzentrale im Handlungsfeld Energie; Ausfinanzierung 2019/2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/011 befasst sich mit der Fortführung der finanziellen Unterstützung für die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel. Im Zentrum steht die Bereitstellung von Mitteln für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020.
Die Einrichtung der Beratungsstelle wurde bereits im Jahr 2001 durch Beschlüsse des Umweltausschusses festgelegt. Um die Beratung im Bereich des liberalisierten Energiemarktes zu stärken, wurde zuvor eine zusätzliche Stelle geschaffen, deren Finanzierung bis Ende 2018 über den Energiefonds der Stadt erfolgte. Da der Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW über das Jahr 2018 hinaus verlängert wurde, ist eine Neuregelung der Refinanzierung erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Umweltausschuss dem Energiebeirat der Stadt Castrop-Rauxel empfiehlt, jährlich einen Betrag von 42.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Summe soll die Kosten für eine halbe Stelle sowie die anfallenden Sach- und Gemeinkosten decken. Die restlichen Kosten der Beratungsleistung werden durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbraucherzentrale Düsseldorf getragen.
Die Verwaltung führt an, dass die kontinuierliche Arbeit der Verbraucherzentrale ein Bestandteil der energiepolitischen Strategie der Stadt ist. Ziel ist es, die Information der Bürgerinnen und Bürger zum liberalisierten Energiemarkt sowie zur Steigerung der persönlichen Energieeffizienz im Rahmen des Masterplans Energie zu unterstützen. Für die Jahre 2019 und 2020 ergibt sich daraus ein Gesamtabfluss von 84.000 Euro aus dem Energiefonds.
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