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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 255 Planbereich 'Kleine Lönsstraße' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

2019/012 21.01.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2019/012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 für den Planbereich „Kleine Lönsstraße“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung wurden positiv bewertet. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Plan weiter auszuarbeiten und den Entwurf für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,3 Hektar im Ortsteil Castrop und wird durch die Trasse der Emschertalbahn, den Altstadtring, die Herner Straße sowie die Dammstraße begrenzt. Ziel der Planung ist die Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel, um die zentralen Versorgungsbereiche zu steuern und die wohnortnahe Grundversorgung zu sichern. Da im Gebiet ein Vermarktungsinteresse eines Eigentümers für Einzelhandelsflächen besteht, soll durch den Bebauungsplan Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die Planung sieht vor, das Gebiet weitgehend im Rahmen des § 34 BauGB zu belassen, schließt jedoch die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Sortiment aus. Das Verfahren soll als vereinfachtes Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden sowie der Auswertung der Stellungnahmen kann der Bebauungsplan durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen werden.

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