Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei der Buchungsstelle 21.21.525305 (Erstattung 3. Standort Förderschulverbund MLK in Oer-Erkenschwick)

2019/013 22.01.2019 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die im Dezember 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die überplanmäßige Bereitstellung von 115.790 Euro auf einer neu eingerichteten Buchungsstelle. Diese Mittel dienen der Erstattung von Kosten für den dritten Standort des Martin-Luther-King Förderschulverbundes in Oer-Erkenschwick.

Die Stadt Castrop-Rauxel fungiert als Schulträger des Verbundes und übernimmt die Kostenumlage für die beteiligten Kommunen. Da die Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2018 Kosten für das Gebäude sowie für das Personal, darunter Hausmeister, Schulsekretärin und Reinigungskräfte, in Vorleistung tritt, müssen diese Beträge erstattet werden. Die vorliegende Summe entspricht einem Anteil von 80 Prozent der Gesamtforderung, da die abschließende Abrechnung nach Abschluss des Jahres noch aussteht.

Die Deckung des zusätzlichen Mittelbedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen aus verschiedenen bestehenden Buchungsstellen. Hierzu zählen Mittel aus den Bereichen Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände sowie aus den Posten für Verwaltungs- und Betriebsausgaben sowie Bauunterhaltung. Da die Maßnahme die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich, um die im Rahmen der Dringlichkeit getroffene Entscheidung zu legitimieren.

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