Bebauungsplan Nr. 257 Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2019/243 wird der Beschluss vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 257 für den Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ im Stadtteil Habinghorst aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen im Privateigentum, darunter den Standort eines Supermarktes und angrenzende Wohnhäuser, sowie städtische Flächen, darunter den Sportplatz des Vereins VfB Habinghorst, den Park „Nordlager“ mit dem AWO Kindergarten sowie Abschnitte der Recklinghauser Straße.
Der Planungsanlass ergibt sich aus dem Vorhaben eines Vorhabenträgers, den bestehenden Supermarkt zu modernisieren und die Stellplatzsituation neu zu ordnen. Zudem soll die Planung die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf der Fläche des bisherigen Sportplatzes ermöglichen. Durch die Zusammenfassung der Bereiche soll ein verträgliches Nebeneinander von Einzelhandel und Wohnnutzung sowie eine Prüfung der Verkehrssituation an der Recklinghauser Straße sichergestellt werden.
Die Planung sieht für den Supermarkt die Festsetzung eines Sondergebiets mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche vor. Für das geplante Wohngebiet ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger für den planerischen Teil des Bebauungsplans abzuschließen. Während der Vorhabenträger die Planungskosten für den Supermarktbereich trägt, werden die Kosten für die städtischen Entwicklungsflächen aus dem Haushalt finanziert. Der Bebauungsplan soll im Normalverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191023092540