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Sitzungsvorlage

9. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ hier: Beschluss zur Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB

2019/242 22.10.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat die Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Südlich der Recklinghauser Straße“ im Stadtteil Habinghorst beschlossen. Die Änderung umfasst Flächen, die einen Teil des Supermarktareals, den Sportplatz des Vereins VfB Habinghorst sowie den angrenzenden Park, bekannt als Nordlager, beinhalten.

Ziel der Planung ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an neue Entwicklungsziele, die parallel über den Bebauungsplan Nr. 257 rechtlich abgesichert werden sollen. Der bisher als Wohnbaufläche ausgewiesene Standort des Supermarktes soll künftig als sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden, um die langfristige Sicherung der Versorgungsstruktur zu gewährleisten. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Sportplatz sowie Teile des Nordlagers von der aktuellen Nutzung als Grünfläche in Wohnbauflächen umzuwandeln, um die Entwicklung eines Wohnquartiers zu ermöglichen. Der Umfang der wohnbaulichen Nutzung für das Nordlager wird im weiteren Verfahren geprüft.

Die Kosten für die Planung des Supermarktareals sowie notwendige Fachgutachten werden von dem Vorhabenträger getragen, wobei eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vorgesehen ist. Die Kosten für die bauleitplanerischen Leistungen der Stadt sowie der damit verbundene Personalaufwand werden aus dem städtischen Haushalt finanziert. Die umweltbezogenen und klimabezogenen Auswirkungen werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht. Das Verfahren wird als Parallelverfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt und umfasst die Erarbeitung eines Vorentwurfs sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

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