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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 202 Planbereich „Sportplatz Habinghorst“ hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 202, Planbereich „Sportplatz Habinghorst“

2019/244 22.10.2019 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) soll beschließen, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 202 für den Planbereich „Sportplatz Habinghorst“ aufzuheben und das entsprechende Verfahren endgültig einzustellen. Der Geltungsbereich umfasst Flächen südlich der Recklinghauser Straße, darunter den Sportplatz des Vereins VfB Habinghorst sowie den angrenzenden Park, bekannt als Nordlager.

Die Grundlage für das ursprüngliche Verfahren wurde im März 2008 durch einen Aufstellungsbeschluss geschaffen. Ziel war es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Nutzungen auf den Sportplatzflächen und Teilen des Nordlagers zu schaffen. Ursprünglich war vorgesehen, durch eine mögliche Verlagerung der Sportplatznutzung an einen anderen Standort im Stadtteil Habinghorst ein neues Wohnquartier zu entwickeln und das Stadtteilimage zu verbessern. Da die Verlagerung der Sportplatznutzung jedoch nicht umsetzbar war, wurde das Verfahren nicht weitergeführt.

Aktuell ergeben sich durch das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes neue Perspektiven, da die Flächen des ehemaligen Steinkohlenkraftwerks Rauxel für einen neuen Sportplatz vorbereitet werden sollen, der potenziell vom Verein VfB Habinghorst genutzt werden könnte. Vor diesem Hintergrund soll die geplante Wohngebietsentwicklung auf der derzeitigen Sportanlage wieder aufgenommen werden. Es ist vorgesehen, die Flächen des Sportplatzes und des Nordlagers in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 257 einzubeziehen, um die Modernisierung und Neustrukturierung der angrenzenden Supermarktflächen zu ermöglichen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.

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