Straßenrechtliche Widmung der Straße 'Hölderlinweg' gemäß § 6 StrWG NW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. September 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur straßenrechtlichen Widmung des Hölderlinwegs vor. Die Vorlage 2019/171 sieht vor, die Verkehrsfläche in der Gemarkung Ickern, Flur 13, Flurstück 713 gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen.
Die Erschließung des Hölderlinwegs wurde durch die Stadt Castrop-Rauxel durchgeführt, wobei die Abnahme des Endausbaus ohne Mängel erfolgte. Durch die geplante Widmung soll das betreffende Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben werden. Dabei ist das Areal als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung und als verkehrsberuhigter Bereich festzulegen.
Die Stadt Castrop-Rauxel ist Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche und trägt die entsprechende Straßenbaulast. Da die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung als erfüllt betrachtet werden, wird die Umsetzung der Maßnahme durch die zuständige Straßenbaubehörde beantraget. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang erwartet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252307100177
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190723085817
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190723090001