Straßenrechtliche Widmung der Straße 'Dammstraße' gemäß § 6 StrWG NW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) am 19. September 2019 liegt ein Beschlussvorschlag zur straßenrechtlichen Widmung der Dammstraße vor. Die Vorlage 2019/172 sieht vor, die Verkehrsfläche in der Gemarkung Behringhausen, Flur 3, Flurstück 810, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu widmen.
Die Erschließung der Dammstraße sowie die mängelfreie Abnahme des Endausbaus wurden durch die Stadt Castrop-Rauxel durchgeführt. Durch die beabsichtigte Widmung soll das betreffende Flurstück der öffentlichen Nutzung übergeben werden. Die Fläche ist dabei als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung im Sinne eines verkehrsberuhigten Bereichs zu widmen.
Da die Stadt Castrop-Rauxel Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsfläche ist und die Straßenbaulast trägt, sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung laut Verwaltungsvorlage erfüllt. Die Umsetzung der Widmung erfolgt durch die zuständige Straßenbaubehörde. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252307100178
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190723091139
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190723091255