Wahl der Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/186 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden. Da die Position der Stellvertretung neu zu regeln ist, wird die Wahl einer Person durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses beantragt.
Die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses bildet das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG). Gemäß den Bestimmungen des AG KJHG müssen der Vorsitzende sowie die Stellvertretung des Ausschusses aus den Mitgliedern gewählt werden, die dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel angehören.
Mit der Vorlage wird der Beschlussvorschlag unterbreitet, eine entsprechende Person zur Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden zu wählen. Die Beigeordnete für Soziales weist darauf hin, dass die Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die Entscheidung über die Wahl steht zur Beratung im Jugendhilfeausschuss anberaumten Sitzungstermin am 12. September 2019 auf der Tagesordnung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 140 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252308100194