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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533425 (Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen), 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder), sowie 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung)

2019/188 23.08.2019 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die der Erster Beigeordnete und Stadtkämmerer sowie ein Ratsmitglied am 15. August 2019 gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen haben. Hintergrund der Entscheidung ist ein gestiegener Bedarf bei verschiedenen Leistungen im Bereich Jugend und Familie, der auf eine nicht vorhersehbare Entwicklung der Fallzahlen zurückzuführen ist.

Konkret sieht die Entscheidung eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für drei Buchungsstellen vor. Bei den Individualmaßnahmen außerhalb von Einrichtungen sollen zusätzlich 43.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder ist eine Aufstockung um 256.000 Euro vorgesehen, während für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung ebenfalls ein Betrag von 256.000 Euro zusätzlich benötigt wird. Der gesamte neue Mehraufwand beläuft sich auf 555.000 Euro.

Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 555.000 Euro bei den Zinsen für Kassenkredite. Da die Auszahlungen aufgrund von Rechenläufen im Zeitraum bis Anfang September 2019 vor der nächsten regulären Ratssitzung erfolgen müssen, wurde der Weg der Dringlichkeit gewählt. Die Genehmigung durch den Rat ist erforderlich, da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bis zum Jahresende mit weiteren Bedarfen auf diesen Positionen zu rechnen ist.

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