Bebauungsplan Nr. 258 „Wohngebiet Dingener Straße“ hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 258 „Wohngebiet Dingener Straße“ beschlossen. Das etwa 1,9 Hektar große Areal im Stadtteil Dingen umfasst die Flächen des ehemaligen Steinkohlen-Bergwerks Graf Schwerin, einschließlich der Schachtanlagen 3 und 4. Die Verwaltung wurde mit der Planerstellung sowie der Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger beauftragt.
Grundlage der Planung ist der Erwerb des Geländes durch einen privaten Investor, der eine Sanierung und die Vorbereitung für eine Wohnnutzung anstrebt. Da der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 nicht mehr zeitgemäß ist, soll durch die Neuregelung ein Angebot an Wohnbaugrundstücken geschaffen werden, das den aktuellen Anforderungen entspricht. Ziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets, das die Wohnfunktion des Stadtteils stärkt und eine flächensparende Siedlungsentwicklung im Sinne des Baugesetzbuches ermöglicht.
Die Planung sieht voraussichtlich die Festsetzung von Verkehrsflächen, Grünflächen sowie eine Bauweise mit Einzel-, Doppel- oder Reihenhäusern vor. Der Vorhabenträger strebt zudem ein klimaneutrales Quartier mit energieeffizienten Gebäuden und der Nutzung regenerativer Energien an. Da das Gebiet im Altlastenkataster erfasst ist, sind Untersuchungen der Bodenqualität erforderlich. Die Kosten für die Planung und die notwendigen Fachgutachten werden vom Vorhabenträger getragen. Das Verfahren wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung von Behörden und Bürgern weitergeführt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191023112908
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191030160143