Erneuerung der Spielflächensatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2019/108 des Jugendhilfeausschusses sieht die Erneuerung der Spielflächensatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Die bestehende Satzung aus dem Jahr 1992 soll aufgrund der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Bauordnung NRW 2018 als örtliche Bauvorschrift gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018 überarbeitet werden.
Die Erarbeitung der neuen Satzung erfolgt in Abstimmung zwischen den Fachbereichen Stadtplanung und Bauordnung, Stadtgrün und Friedhofswesen sowie Jugendförderung. Ziel der Überarbeitung ist es, die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Bereitstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder anzupassen. Dabei soll die neue Regelung an der aktuellen Spielleitplanung der Stadt orientiert sein.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Erweiterung des Paragrafen zu Ausnahmen und Befreiungen um den Punkt der Kompensation. Dieser sieht vor, dass eine Ausgleichszahlung pro Quadratmeter zu schaffender Spielfläche zu leisten ist, sofern auf einem pflichtigen Grundstück aus Gründen der Lage oder Geeignetheit keine Spielfläche realisiert werden kann. Die so generierten Mittel sollen für die Erweiterung oder Ertüchtigung bereits vorhandener Spielflächen verwendet werden. Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Regelung in der Spielplatzsatzung der Stadt Essen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 252405100114
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190524152406-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190527105010