Neubestellung des Verwaltungsrats in der laufenden Wahlperiode bis zum 31.10.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Neubestellung des Verwaltungsrats des EUV-Stadtbetriebs für die laufende Wahlperiode bis zum 31. Oktober 2020. Hintergrund der Vorlage ist die Abstimmung der Amtszeiten. Während die Mitglieder des Rates nach der Kommunalwahl 2014 für eine sechsjährige Periode gewählt wurden, sieht die Kommunalunternehmenssatzung der Stadt eine fünfjährige Amtszeit für die Mitglieder des Verwaltungsrats vor. Da die aktuelle Wahlzeit des Verwaltungsrats am 24. Mai 2019 endet, soll durch eine Neubesetzung eine Angleichung der Wahlperioden an den Rat erreicht werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl von 15 Mitgliedern sowie deren jeweiligen Stellvertretern vor. Die Neubesetzung soll für den Zeitraum vom 25. Mai 2019 bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode am 31. Oktober 2020 gelten. Zudem ist die Bestellung von zwei Stellvertretern für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats vorgesehen, der die Funktion des Bürgermeisters übernimmt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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